Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Du willst eine berufliche Ausbildung machen oder planst die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme? Dann könntest du ein Kandidat für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sein. Das ist eine staatliche Förderung, die dich finanziell unterstützen soll und nicht zurückgezahlt werden muss. Klingt gut, oder?

BAB

Wer hat Anspruch auf eine BAB Förderung?

Förderfähig sind generell nur betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen eines anerkannten Ausbildungsberufs. Zudem muss es sich um deine Erstausbildung handeln. Schulische Ausbildungen oder duale Studiengänge werden nicht unterstützt.

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du solltest die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • Du solltest einen gültigen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben
  • Du solltest nicht mehr bei deinen Eltern wohnen (z.

Sonderregelungen, z.B. für behinderte Menschen oder verheiratete Auszubildende mit Kind, findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wo kann ich BAB Leistungen beantragen?

Den Antrag auf BAB kannst du bei deiner Bundesagentur für Arbeit einreichen. Die notwendigen Formulare sowie fachkundige Antworten erhältst du direkt vor Ort. Deinen Antrag auf BAB solltest du aber möglichst vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Zahlungen rückwirkend nur für den Monat der Antragstellung getätigt werden.

Wieviel BAB Förderung bekomme ich?

Eine genaue Summe der Maximalförderung der BAB können wir dir leider nicht sagen, da sich die Höhe nach dem Gesamtbedarf und dem anrechnungsfähigen Einkommen bemisst. Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe spielen generell Faktoren wie Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen abzüglich deines Einkommens oder dem deiner Eltern eine Rolle. Genaue Werte erhältst du beim BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen findest du beiarbeitsagentur.de.