Studienplatzabsage? Plan B!
Endlich – Post von der Uni! Innerlich siehst du dich schon die wildesten Studentenpartys feiern, die Mensa stürmen, im Hörsaal schwitzen und dein Hirn mit Wissen füllen. Nur versteckt sich im Briefumschlag leider eine Studienplatzabsage und dein Traum zerplatzt mal eben wie eine Seifenblase. Was jetzt?
Numerus clausus ist nicht alles
Nicht jede Studienbewerbung feiert ein Happy End. Und nicht jeder Abiturient kann direkt mit seinem Wunsch-Studiengang loslegen. Das liegt nicht an dir, sondern an verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel am Numerus clausus (NC). Der wird immer wieder gerne als Durchschnittsnote bezeichnet, gibt in Wirklichkeit aber an, wie viele Studienplätze zur Verfügung stehen. Dabei spielt auch eine Rolle, wie viele Interessenten sich beworben haben.
Gerade bei sehr anspruchsvollen Studiengängen wie Medizin oder Pharmazie ist der Andrang groß und der NC entsprechend hoch. Kontrolliere also am besten vorab, ob dein Schnitt ausreicht und bewirb dich bei mehreren Hochschulen. Auch dann, wenn du vielleicht nicht den besten Notendurchschnitt hast. Gerade bei örtlich-zulassungsbeschränkten Studiengängen legen die Hochschulen die Zulassung selbst fest.
Wartesemester anrechnen lassen?
Geduld zahlt sich aus. Auch beim Warten auf den richtigen Studienplatz. Denn wenn du nach der Schule erst mal eine Ausbildung machst, ein FSJ/FÖJ absolvierst oder dich ins Ausland aufmachst, dann wird dir diese Zeit als Wartesemester angerechnet. Sollte dein NC also für einen bestimmten Studiengang nicht ausreichen, wird automatisch deine Wartezeit berücksichtigt. Allerdings hat jede Hochschule andere Kriterien dafür. Auch hier solltest du dich vorher informieren, wie es an deinem gewünschten Studienort aussieht.
Wie funktionieren Nachrückverfahren und Losverfahren?
Nicht nur du bewirbst dich wahrscheinlich bei mehreren Hochschulen, auch andere wollen auf Nummer sicher gehen. Da jeder aber nur einen Studienplatz einnehmen kann, passiert es immer wieder, dass Plätze unbesetzt bleiben und dann in einem sog. Nachrückverfahren vergeben werden. Dafür erstellt jede Hochschule ein Ranking. Je nach Platzierung stehen deine Chancen gut, dass du doch noch zum gewünschten Studium zugelassen wirst.
Zusätzlich werden in einem Losverfahren Plätze verlost. Wie es der Name schon sagt, entscheidet dabei der Zufall. Unabhängig von Durchschnitt oder eventuellen Wartezeiten. Um in den „Lostopf“ zu kommen, musst du dich allerdings bei der jeweiligen Hochschule für das Losverfahren anmelden. Wann und wie, das entscheidet jede Hochschule selbst. Die grobe Anmeldefrist endet aber meist im September.
Plan C: Zulassungsfreie Studiengänge
Auch wenn es mit deinem gewünschten Fach nicht geklappt hat - ein Blick über den Tellerrand kann nicht schaden. Selbst, wenn du vielleicht schon eine Absage im Briefkasten hattest. Es gibt viele Studiengänge, die zulassungsfrei sind und möglicherweise in eine Richtung abzielen, die dich interessiert. Oder hast du schon mal über ein Studium im Ausland nachgedacht? In Holland gibt es beispielsweise keinen NC ;-).